Einzelstunde: Dauer 50 Minuten, Kosten 120 €
Bei Vorliegen einer krankheitswertigen Störung (Diagnose nach ICD 10) können
sie eine anteilsmäßige Kostenrefundierung bei ihrer Krankenkasse beantragen.
Über den Ablauf des Antrages informiere ich sie gerne im Erstgespräch.